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Anmeldung am Gymnasium

Die Anmeldephase am Gymnasium beginnt mit der Ausgabe der Schulnachricht ("Semesterzeugnis") und endet am zweiten Freitag nach den Semesterferien. Die genauen Anmeldezeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Sekretariate an den Schulen nachzulesen auf den Schulwebsites.

Für die Aufnahme in die erste Klasse des Gymnasiums sind die Noten im Jahres- und Abschlusszeugnis der Volksschule allenfalls mit Eignungsklausel bzw. das Ergebnis der Aufnahmsprüfung ausschlaggebend. Gesetzliche Aufnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der vierten Schulstufe der Volksschule:

  • Die Beurteilung in Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik mit "Sehr gut" oder "Gut".
  • Die Beurteilung mit "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Schulkonferenz der Volksschule feststellt, dass die Schülerin / der Schüler auf Grund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genagen wird.

SchülerInnen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, haben die Möglichkeit eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Für die Aufnahme in die fünfte Klasse eines Gymnasiums, Realgymnasiums, Oberstufen- oder Aufbaurealgymnasiums sind ebenfalls bestimmte Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen. Hierbei ist zu unterscheiden, welche Schule Ihr Kind in der Unterstufe besucht hat.

  • Unterstufe des Gymnasiums bzw. Realgymnasiums: Ein positives Zeugnis der 4. Klasse ist erforderlich; damit ist ein nahtloser Übergang in die Oberstufe möglich.
  • Neue Mittelschule: Erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse, wobei alle differenzierten Pflichtgegenstände nach den Anforderungen der Vertiefung beurteilt sein müssen oder die Feststellung der Klassenkonferenz, dass die Schülerin / der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums genügen wird.

In allen anderen Fällen gelten die Aufnahmevoraussetzungen als nicht erfüllt, sodass eine Aufnahmsprüfung notwendig wird.

Bitte beachten Sie, dass jede Schule autonome Reihungskriterien festlegen kann (siehe Amtstafel bzw. Website der Schule)!

  • Zur Anmeldung ist die Original-Schulnachricht mitzubringen: Das Original wird von der Schule als Bestätigung der erfolgten Anmeldung gestempelt. Eine Kopie verbleibt an der Schule.
  • Der schulindividuelle Anmeldebogen ist auszufüllen.
  • Die notwendigen persönlichen Dokumente sind vorzulegen.

Bitte informieren Sie sich an der jeweiligen Schule.